I.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war eine Anklage wegen falscher uneidlicher Aussage und versuchter Strafvereitelung vor dem Amtsgericht H.. Der Antragsteller war in diesem Verfahren als gewählter Verteidiger des Angeklagten tätig. Das Verfahren endete am 13. November 2007 in zweiter Instanz mit dem Freispruch des Angeklagten. Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen wurden der Landeskasse auferlegt. Das Urteil und die Kostenentscheidung sind seit dem 21. November 2007 rechtskräftig.
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