OLG Köln - Beschluss vom 31.01.2006
2 ARs 14/06
Normen:
RVG § 51 ;
Fundstellen:
RVGreport 2006, 147

Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Pflichtbeistand im Auslieferungsverfahren

OLG Köln, Beschluss vom 31.01.2006 - Aktenzeichen 2 ARs 14/06

DRsp Nr. 2007/9932

Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Pflichtbeistand im Auslieferungsverfahren

War die Vertretung des Verfolgten aufgrund der langen Dauer des Auslieferungsverfahrens und der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten mit einem sehr großen Aufwand für den Antragsteller verbunden, erscheint eine Vervielfachung der gesetzlichen Gebühren geboten, um dem Aufwand annähernd gerecht werden zu können.

Normenkette:

RVG § 51 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller wurde am 20.07.2004 zum Pflichtbeistand des unmittelbar nach seiner Einreise nach Deutschland am 07.07.2004 festgenommenen Verfolgten bestellt. Gegenstand des Verfahrens war ein Auslieferungsersuchen der Vereinigten Staaten wegen des Verdachts des Mordes. Der Senat hat die Auslieferung durch Beschluss vom 05.11.2004 für zulässig erklärt, obwohl dem Verfolgten in dem ersuchenden Staat die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Strafaussetzung drohte. Die deswegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2005 (NJW 2005, 3483) zurückgewiesen. Die Auslieferung in die Vereinigten Staaten erfolgte schließlich am 18.08.2005.