Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers
OLG Hamm, Beschluß vom 10.12.1998 - Aktenzeichen 2 (s) Sbd. 5-245/98
DRsp Nr. 2004/6403
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers
In der Regel ist es geboten, sich der Einschätzung des Vorsitzenden bei der Beurteilung der Frage, ob es sich bei einem Verfahren um ein "besonders schwieriges" im Sinne von § 99BRAGO gehandelt hat, anzuschließen; ein Anschluss kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn die Einschätzung des Vorsitzenden nach Aktenlage nicht nachvollziehbar ist.