OLG Düsseldorf - Beschluß vom 13.12.2002 3 WF 209/02
Normen:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
MDR 2003, 415
Rechtsanwaltsvergütung: Mitwirkung des PKH-Anwalts bei außergerichtlichem Vergleich
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13.12.2002 - Aktenzeichen 3 WF 209/02
DRsp Nr. 2004/6355
Rechtsanwaltsvergütung: Mitwirkung des PKH-Anwalts bei außergerichtlichem Vergleich
Der einer Partei im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt erhält für die Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich auch dann eine Vergleichsgebühr, wenn bereits eine die Instanz abschließende Entscheidung ergangen ist.
Normenkette:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);