OLG Düsseldorf - Beschluß vom 13.12.2002
3 WF 209/02
Normen:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
MDR 2003, 415

Rechtsanwaltsvergütung: Mitwirkung des PKH-Anwalts bei außergerichtlichem Vergleich

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13.12.2002 - Aktenzeichen 3 WF 209/02

DRsp Nr. 2004/6355

Rechtsanwaltsvergütung: Mitwirkung des PKH-Anwalts bei außergerichtlichem Vergleich

Der einer Partei im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt erhält für die Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich auch dann eine Vergleichsgebühr, wenn bereits eine die Instanz abschließende Entscheidung ergangen ist.

Normenkette:

BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
MDR 2003, 415