LG Braunschweig - Beschluß vom 24.03.1999 8 T 147/99
Normen:
BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 1999, 417
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag in WEG-Sachen
LG Braunschweig, Beschluß vom 24.03.1999 - Aktenzeichen 8 T 147/99
DRsp Nr. 2004/6505
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag in WEG -Sachen
Der Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit verbietet die Erstattung von Mehrvertretungszuschlägen in WEG -Sachen jedenfalls dann, wenn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Verwaltervertrag berechtigt ist, Wohnlasten (Hausgeld) auch im eigenen Namen geltend zu machen.
Normenkette:
BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);