LG Braunschweig - Beschluß vom 24.03.1999
8 T 147/99
Normen:
BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 1999, 417

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag in WEG-Sachen

LG Braunschweig, Beschluß vom 24.03.1999 - Aktenzeichen 8 T 147/99

DRsp Nr. 2004/6505

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag in WEG -Sachen

Der Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit verbietet die Erstattung von Mehrvertretungszuschlägen in WEG -Sachen jedenfalls dann, wenn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Verwaltervertrag berechtigt ist, Wohnlasten (Hausgeld) auch im eigenen Namen geltend zu machen.

Normenkette:

BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
JurBüro 1999, 417