OLG Hamm - Beschluß vom 29.07.2002
23 W 74/02
Normen:
BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2003, 200
AnwBl 2003, 179

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag für beigeordneten Rechtsanwalt

OLG Hamm, Beschluß vom 29.07.2002 - Aktenzeichen 23 W 74/02

DRsp Nr. 2004/6405

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag für beigeordneten Rechtsanwalt

Ist der beigeordnete Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig ist, so erhöht sich die Prozessgebühr analog § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auch bei verschiedenen Gegenständen, wenn sich die Kumulation der Streitwerte nach § 7 Abs. 2 BRAGO wegen der Höchstgebühr des § 123 BRAGO nicht zu seinen Gunsten auswirkt.

Normenkette:

BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 2003, 200
AnwBl 2003, 179