BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 2003, 531
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer BGB-Gesellschaft
LG Berlin, Beschluß vom 14.10.2002 - Aktenzeichen 82 T 749/02
DRsp Nr. 2004/6501
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer BGB -Gesellschaft
Die dem Prozessbevollmächtigten der BGB -Gesellschafter angefallene und nach Lage des Einzelfalls erstattungsfähige Gebührenerhöhung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO kann nicht aufgrund einer zugunsten oder zu Lasten nur der BGB -Gesellschaft ergangenen Kostengrundentscheidung festgesetzt werden.
Normenkette:
BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);