OLG Karlsruhe - Beschluß vom 18.11.1999
6 U 79/99
Normen:
BRAGO § 6 § 7 ; RVG § 22 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
Rpfleger 2000, 184

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Unterlassungsantrag gegen mehrere Mittäter

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.11.1999 - Aktenzeichen 6 U 79/99

DRsp Nr. 2004/6413

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Unterlassungsantrag gegen mehrere Mittäter

Ein Unterlassungsantrag, der gegen mehrere in Mittäterschaft handelnde Beklagte gerichtet ist, führt lediglich zu einer Erhöhung der Prozessgebühr des Rechtsanwalts gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO und nicht zu einer Streitwertaddition nach § 7 Abs. 2 BRAGO.

Normenkette:

BRAGO § 6 § 7 ; RVG § 22 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);

Gründe (Auszug):