OLG Köln - Beschluß vom 06.01.1999
17 W 475/98
Normen:
BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 1999, 50

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Klage gegen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Köln, Beschluß vom 06.01.1999 - Aktenzeichen 17 W 475/98

DRsp Nr. 2004/6432

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Klage gegen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft

1. Werden Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Einräumung einer Baulast verklagt, so handelt es sich um verschiedene Gegenstände. 2. § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO ist deshalb nicht - auch nicht analog - anzuwenden, obwohl auch keine Zusammenrechnung der Werte stattfindet.

Normenkette:

BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 1999, 50