BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 1999, 50
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Klage gegen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft
OLG Köln, Beschluß vom 06.01.1999 - Aktenzeichen 17 W 475/98
DRsp Nr. 2004/6432
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Klage gegen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft
1. Werden Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Einräumung einer Baulast verklagt, so handelt es sich um verschiedene Gegenstände.2. § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO ist deshalb nicht - auch nicht analog - anzuwenden, obwohl auch keine Zusammenrechnung der Werte stattfindet.
Normenkette:
BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);