BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
MDR 2000, 727
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Geltendmachung von Unterlassungsanspruchen durch eine BGB-Gesellschaft
OLG Hamburg, Beschluß vom 09.02.2000 - Aktenzeichen 8 W 14/00
DRsp Nr. 2004/6374
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Geltendmachung von Unterlassungsanspruchen durch eine BGB -Gesellschaft
1. Machen Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft als Streitgenossen Unterlassungsansprüche der Gesellschaft geltend, so handelt es sich um einen ihnen als Gesellschaftern zustehenden einheitlichen Unterlassungsanspruch.2. Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist mithin derselbe, so dass die Prozessgebühr sich gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO erhöht.
Normenkette:
BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);