LG Stendal - Beschluß vom 23.07.2003
25 T 119/03
Normen:
Einigungsvertrag (Nr. 7);
Fundstellen:
JurBüro 2003, 587

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei einer Angelegenheit mit mehreren Gegenständen

LG Stendal, Beschluß vom 23.07.2003 - Aktenzeichen 25 T 119/03

DRsp Nr. 2004/6530

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei einer Angelegenheit mit mehreren Gegenständen

Wurde bei Beauftragung einer Anwaltssozietät das Mandat allen Rechtsanwälten der Sozietät erteilt, greift die Gebührenermäßigung des Einigungsvertrages bei überörtlichen Sozietäten mit Rechtsanwälten, die sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern ihren Kanzleisitz haben nicht.

Normenkette:

Einigungsvertrag (Nr. 7);
Fundstellen
JurBüro 2003, 587