Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei einer Angelegenheit mit mehreren Gegenständen
LG Stendal, Beschluß vom 23.07.2003 - Aktenzeichen 25 T 119/03
DRsp Nr. 2004/6530
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei einer Angelegenheit mit mehreren Gegenständen
Wurde bei Beauftragung einer Anwaltssozietät das Mandat allen Rechtsanwälten der Sozietät erteilt, greift die Gebührenermäßigung des Einigungsvertrages bei überörtlichen Sozietäten mit Rechtsanwälten, die sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern ihren Kanzleisitz haben nicht.