AG Potsdam - Urteil vom 29.07.1999
21 C 89/99
Normen:
BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 2000, 22

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Beratung

AG Potsdam, Urteil vom 29.07.1999 - Aktenzeichen 21 C 89/99

DRsp Nr. 2004/6547

Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Beratung

1. Erteilt der Rechtsanwalt mehreren Auftraggebern einen Rat i.S. von § 20 BRAGO, erhöht sich die Gebühr des § 20 BRAGO um 3/10 je weiteren Auftraggeber. 2. Dies gilt auch, wenn aufgrund der Umstände die Höchstgebühr zugrunde zu legen ist.

Normenkette:

BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);

Hinweise:

Anmerkungen: Enders, JurBüro 2000, 22

Fundstellen
JurBüro 2000, 22