BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 2000, 22
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Beratung
AG Potsdam, Urteil vom 29.07.1999 - Aktenzeichen 21 C 89/99
DRsp Nr. 2004/6547
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Beratung
1. Erteilt der Rechtsanwalt mehreren Auftraggebern einen Rat i.S. von § 20BRAGO, erhöht sich die Gebühr des § 20BRAGO um 3/10 je weiteren Auftraggeber.2. Dies gilt auch, wenn aufgrund der Umstände die Höchstgebühr zugrunde zu legen ist.
Normenkette:
BRAGO § 6 ; VV-RVG Nr. 1008 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);