OLG Hamburg - Beschluß vom 07.10.1998
8 W 241/98
Normen:
BRAGO § 52 ; VV-RVG Nr. 3400 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
MDR 1999, 443

Rechtsanwaltsvergütung: Kosten für die Einschaltung eines Verkehrsanwalts

OLG Hamburg, Beschluß vom 07.10.1998 - Aktenzeichen 8 W 241/98

DRsp Nr. 2004/6382

Rechtsanwaltsvergütung: Kosten für die Einschaltung eines Verkehrsanwalts

Zwar sind bei einer ausländischen Partei die Kosten für die Einschaltung eines Verkehrsanwalts in der Regel erstattungsfähig; hiervon ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn ihr in der Bundesrepublik mehrere Gerichtsstände zur Verfügung gestanden haben, darunter auch einer am Sitz ihres Verkehrsanwalts.

Normenkette:

BRAGO § 52 ; VV-RVG Nr. 3400 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
MDR 1999, 443