LG Frankfurt/Oder - Beschluß vom 08.06.2000
12 T 99/00
Normen:
BRAGO § 53 ; VV-RVG Nr. 3401 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
Rpfleger 2000, 516

Rechtsanwaltsvergütung: Kosten des Unterbevollmächtigten

LG Frankfurt/Oder, Beschluß vom 08.06.2000 - Aktenzeichen 12 T 99/00

DRsp Nr. 2004/6511

Rechtsanwaltsvergütung: Kosten des Unterbevollmächtigten

Die zusätzlichen Kosten eines Unterbevollmächtigten nach Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Prozessgericht sind jedenfalls dann zu erstatten, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht rechnen musste.

Normenkette:

BRAGO § 53 ; VV-RVG Nr. 3401 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
Rpfleger 2000, 516