OLG Hamburg - Beschluß vom 05.06.2001
8 W 157/01
Normen:
BRAGO § 53 ; VV-RVG Nr. 3401 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2002, 41
OLGReport-Hamburg 2001, 462

Rechtsanwaltsvergütung: Kosten des Unterbevollmächtigten

OLG Hamburg, Beschluß vom 05.06.2001 - Aktenzeichen 8 W 157/01

DRsp Nr. 2004/6383

Rechtsanwaltsvergütung: Kosten des Unterbevollmächtigten

Die Kosten eines vor dem Prozessgericht auftretenden Unterbevollmächtigten sind erstattbar, wenn die auswärtige Klägerin an ihrem Sitz residierende Rechtsanwälte mit der Erwirkung eines Mahnbescheids beauftragt hatte.

Normenkette:

BRAGO § 53 ; VV-RVG Nr. 3401 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);

Gründe:

Die gemäß § 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg.