I.
Der freigesprochene und ehemalige Angeklagte - ist in dem gegen ihn geführten Strafverfahren durch mehrere Verteidiger vertreten worden. Rechtsanwalt Sch. wurde vom Freigesprochenen am 23.01.2004 als Wahlverteidiger bevollmächtigt und war im gesamten Verfahren tätig. Rechtsanwalt R. aus O. vertrat den Freigesprochenen als Wahlverteidiger vom 19.01.2006 bis zum 23.06.2006. Schließlich wurde am 21.06.2006 Rechtsanwalt Dr. D. vom Freigesprochenen als weiterer Wahlverteidiger bevollmächtigt.
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