KG - Beschluß vom 21.03.2000
1 W 1750/99
Normen:
BRAGO § 32 ; VV-RVG Nr. 3101 Nr. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2001, 103
JurBüro 2001, 251

Rechtsanwaltsvergütung: Halbe Prozessgebühr bei Einreichung der Klageerwiderung nach Klagerücknahme

KG, Beschluß vom 21.03.2000 - Aktenzeichen 1 W 1750/99

DRsp Nr. 2004/6322

Rechtsanwaltsvergütung: Halbe Prozessgebühr bei Einreichung der Klageerwiderung nach Klagerücknahme

Reicht der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Schriftsatz mit Sachantrag ein, nachdem in seinem Büro die Mitteilung über die Rücknahme der Klage eingegangen ist, so erhält er nur eine halbe Prozessgebühr, auch wenn er von der Mitteilung erst nach Einreichung des Schriftsatzes Kenntnis erhält.

Normenkette:

BRAGO § 32 ; VV-RVG Nr. 3101 Nr. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 2001, 103
JurBüro 2001, 251