KG - Beschluss vom 10.11.2006
4 Ws 166/06
Normen:
RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 4; RVG -VV Nr. 4101, Nr. 4105, Nr. 4107, Nr. 4109;
Fundstellen:
RVGreport 2007, 149
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 27.07.2006

Rechtsanwaltsvergütung: Haftzuschlag, Maßgeblicher Zeitpunkt

KG, Beschluss vom 10.11.2006 - Aktenzeichen 4 Ws 166/06

DRsp Nr. 2007/9882

Rechtsanwaltsvergütung: Haftzuschlag, Maßgeblicher Zeitpunkt

»Für die Entstehung der Zuschlagsgebühr Nr. 4101 VV RVG kommt es nicht darauf an, ob der Mandant schon bei der Auftragserteilung inhaftiert ist, sondern auf den Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt seine Tätigkeit erbringt, i.d.R. also die erste Besprechung mit dem Mandanten.«

Normenkette:

RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 4; RVG -VV Nr. 4101, Nr. 4105, Nr. 4107, Nr. 4109;

Gründe:

I.

Der Vorsitzende der Strafkammer 1 des Landgerichts bestellte Rechtsanwalt Dr. L am 24. September 2005 zum Pflichtverteidiger in dem gegen den Beschuldigten geführten Sicherungsverfahren. Der Rechtsanwalt nahm am 6. Oktober 2005 Akteneinsicht. Nachdem der Beschuldigte aufgrund des Unterbringungsbefehls der Strafkammer vom 31. Oktober 2005 am 28. November 2005 festgenommen und anschließend im Krankenhaus des Maßregelvollzuges einstweilig untergebracht worden war, suchte ihn Rechtsanwalt Dr. L. dort erstmals am 13. Dezember 2005 auf.