I.
Der Vorsitzende der Strafkammer 1 des Landgerichts bestellte Rechtsanwalt Dr. L am 24. September 2005 zum Pflichtverteidiger in dem gegen den Beschuldigten geführten Sicherungsverfahren. Der Rechtsanwalt nahm am 6. Oktober 2005 Akteneinsicht. Nachdem der Beschuldigte aufgrund des Unterbringungsbefehls der Strafkammer vom 31. Oktober 2005 am 28. November 2005 festgenommen und anschließend im Krankenhaus des Maßregelvollzuges einstweilig untergebracht worden war, suchte ihn Rechtsanwalt Dr. L. dort erstmals am 13. Dezember 2005 auf.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|