AG Düsseldorf - Urteil vom 29.10.1999
32 C 11365/99
Normen:
BRAGO § 13 ; RVG § 17 Nr. 10 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen:
JurBüro 2000, 139

Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenrechtliche Angelegenheit bei Übergang von staatsanwaltschaftlichem Ermittlungs- in verwaltungsbehördliches Ordnungswidrigkeitenverfahren

AG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1999 - Aktenzeichen 32 C 11365/99

DRsp Nr. 2004/6535

Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenrechtliche Angelegenheit bei Übergang von staatsanwaltschaftlichem Ermittlungs- in verwaltungsbehördliches Ordnungswidrigkeitenverfahren

Wird ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingestellt und schließt sich daran ein Ordnungswidrigkeitenverfahren an, liegt gebührenrechtlich eine Angelegenheit vor, da es sich bei der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft nicht um eine endgültige Verfahrenseinstellung im Sinne von § 84 Abs. 2 Nr. 1 BRAGO handelt.

Normenkette:

BRAGO § 13 ; RVG § 17 Nr. 10 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen
JurBüro 2000, 139