AG Düsseldorf - Urteil vom 29.10.1999 32 C 11365/99
Normen:
BRAGO § 13 ; RVG § 17 Nr. 10 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen:
JurBüro 2000, 139
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenrechtliche Angelegenheit bei Übergang von staatsanwaltschaftlichem Ermittlungs- in verwaltungsbehördliches Ordnungswidrigkeitenverfahren
AG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1999 - Aktenzeichen 32 C 11365/99
DRsp Nr. 2004/6535
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenrechtliche Angelegenheit bei Übergang von staatsanwaltschaftlichem Ermittlungs- in verwaltungsbehördliches Ordnungswidrigkeitenverfahren
Wird ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingestellt und schließt sich daran ein Ordnungswidrigkeitenverfahren an, liegt gebührenrechtlich eine Angelegenheit vor, da es sich bei der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft nicht um eine endgültige Verfahrenseinstellung im Sinne von § 84 Abs. 2 Nr. 1BRAGO handelt.
Normenkette:
BRAGO § 13 ; RVG § 17 Nr. 10 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;