Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenhöhe und Erstattungsanspruch des Nebenklagevertreters
OLG Hamm, Beschluß vom 07.07.1999 - Aktenzeichen 2 Ws 179/99
DRsp Nr. 2004/6399
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenhöhe und Erstattungsanspruch des Nebenklagevertreters
1. Der als Nebenkläger zugelassene Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt, kann die einem bevollmächtigten Rechtsanwalt zustehenden Gebühren und Auslagen erstattet verlangen.2. Zur Festsetzung einer unter der Mittelgebühr liegenden Gebühr in einem Verfahren wegen versuchten Mordes, in dem der Angeklagte von Anfang an geständig war.