I.
Rechtsanwältin R teilte kurzfristig vor dem Termin mit, dass ein naher Verwandter verstorben sei und sie an dem Verhandlungstag vom 8.12.2006 wegen der anstehenden Beerdigung nur bis 11.30 Uhr verfügbar sei. Sie traf daher mit der Vorsitzenden der Kammer die Vereinbarung, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt ihren Schlussvortrag beendet haben und sich ab dann von einem Kollegen "vertreten" lassen solle.
Rechtsanwältin R verließ daher die Hauptverhandlung ... gegen 11.30 Uhr, nachdem sie ihren Schlussvortrag gehalten hatte. An ihrer Stelle erschien Rechtsanwalt K. der dem Angeklagten in der Sitzung als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde.
II.
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