OVG Bremen - Beschluß vom 08.12.1998
1 BB 469/98
Normen:
BRAGO § 114 ; VV-RVG Vorbemerkung 3.3.3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AnwBl 2000, 137

Rechtsanwaltsvergütung: Gebühren bei Antrag auf Aussetzung der Abschiebung

OVG Bremen, Beschluß vom 08.12.1998 - Aktenzeichen 1 BB 469/98

DRsp Nr. 2004/6482

Rechtsanwaltsvergütung: Gebühren bei Antrag auf Aussetzung der Abschiebung

Verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen isoliert um eine Aussetzung der Abschiebung nach den §§ 53, 54 AuslG und die Erteilung einer entsprechenden Duldung gestritten wird, sind vom Anwendungsbereich des § 114 Abs. 7 Satz 1 BRAGO ausgenommen.

Normenkette:

BRAGO § 114 ; VV-RVG Vorbemerkung 3.3.3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AnwBl 2000, 137