KG - Beschluss vom 07.03.2007
1 Ws 21/07
Normen:
RVG § 52 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
StRR 2007, 239

Rechtsanwaltsvergütung: Feststellung der Leistungsfähigkeit des Verurteilten

KG, Beschluss vom 07.03.2007 - Aktenzeichen 1 Ws 21/07

DRsp Nr. 2008/20880

Rechtsanwaltsvergütung: Feststellung der Leistungsfähigkeit des Verurteilten

1. Im Gegensatz zu § 100 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, der nur die Anhörung des Verurteilten vorsah, sind ihm nunmehr nach § 52 Abs. 2 Satz 1 RVG Darlegungs- und Nachweispflichten auferlegt, deren Verletzung sogar zur Vermutung seiner Leistungsfähigkeit führt (§ 52 Abs. 3 Satz 2 RVG). 2. Bleibt der Sachvortrag des antragstellenden Rechtsanwalts zur Leistungsfähigkeit des Verurteilten substantiiert unbestritten, ist davon auszugehen, dass er leistungsfähig ist.

Normenkette:

RVG § 52 Abs. 2 S. 1 ;

Gründe:

I.

Das Landgericht hat auf den Antrag des früheren Pflichtverteidigers (Rechtsanwalt S.) vom 14. März 2006 mit Beschluß vom 8. November 2006 festgestellt, daß der Verurteilte ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts zur Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers in der Lage ist. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Verurteilten bleibt ohne Erfolg.

II.

Die angefochtene Entscheidung ist nach § 52 Abs. 2 RVG nicht zu beanstanden.