LG Koblenz - Beschluss vom 18.09.2007
6 Qs 86/07
Normen:
RVG § 48 Abs. 5 ;
Fundstellen:
StraFo 2007, 525
Vorinstanzen:
AG Koblenz - Beschluss vom 05.06.2007 - 2010 Js 65304/06 31 Ds,

Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Verteidigerbestellung bei Verfahrensverbindung

LG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2007 - Aktenzeichen 6 Qs 86/07

DRsp Nr. 2008/20988

Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Verteidigerbestellung bei Verfahrensverbindung

1. Mit § 48 Abs. 5 RVG soll nur klargestellt werden, dass sich die Rückwirkung nicht automatisch auf verbundene Verfahren erstreckt, in denen bisher kein Rechtsanwalt bestellt oder beigeordnet war; andererseits soll dem Gericht die Möglichkeit zur Erstreckung durch einen entsprechenden Beschluss eingeräumt werden. 2. Eine Erstreckung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn in einem der verbundenen Verfahren eine Bestellung oder Beiordnung unmittelbar bevorgestanden hätte

Normenkette:

RVG § 48 Abs. 5 ;

Gründe:

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Verurteilten ist nach § 56 RVG zulässig und hat in der Sache Erfolg.

Die Absetzung der Gebühren für das Verbundverfahren Az.: 2010 Js 65304/06 ist zu Unrecht erfolgt.