Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später hinzuverbundene Verfahren, Unwirksame Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts
KG, Beschluss vom 26.11.2006 - Aktenzeichen 5 Ws 575/06
DRsp Nr. 2007/9881
Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später hinzuverbundene Verfahren, Unwirksame Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts
»Die Erstreckung nach § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG ist auch dann auszusprechen, wenn dem Beschuldigten in dem Verfahren, auf das sich die Erstreckung beziehen soll, zwar bereits ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden ist, diese Beiordnung aber unwirksam ist.«