OLG Karlsruhe - Beschluß vom 28.08.2000
13 W 87/00
Normen:
BRAGO § 27 ; VV-RVG Nr. 7000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2000, 257
Justiz 2001, 102

Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28.08.2000 - Aktenzeichen 13 W 87/00

DRsp Nr. 2004/6411

Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

Die Fertigung von Kopien von Unterlagen, die der Verdeutlichung und Untermauerung des Vortrages dienen sollen und vom Auftraggeber stammen, gehören nicht zur üblichen, durch die Gebühren abgegoltene Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts und sind erstattbar.

Normenkette:

BRAGO § 27 ; VV-RVG Nr. 7000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 2000, 257
Justiz 2001, 102