I.
In vorliegender Strafsache erhob die Staatsanwaltschaft Gera am 29.09.2004 gegen X. T. H. und V. T. T. Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 3 Fällen.
Mit Schriftsatz vom 18.10.2004 beantragte Rechtsanwalt S. gegenüber dem Landgericht, ihm für den Angeklagten X. T. H. einen Einzelsprechschein zu erteilen und teilte mit, dass nach dem Anbahnungsgespräch entschieden werde, ob eine Vertretung als Wahlverteidiger in Betracht kommt oder ob im Namen des X. T. H. um Beiordnung nachgesucht wird.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|