BRAGO § 35 ; VV-RVG Nr. 3104 Nr. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2003, 203
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO
OLG Dresden, Beschluß vom 16.01.2003 - Aktenzeichen 3 W 29/03
DRsp Nr. 2004/6350
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gem. § 522 Abs. 2ZPO
1. Wird die Berufung gem. § 522 Abs. 2ZPO einstimmig zurückgewiesen, so entsteht den beteiligten Anwälten keine Verhandlungsgebühr; die Vorschrift des § 35BRAGO ist nicht entsprechend anwendbar.2. Das Fehlen einer den Fällen des § 495aZPO vergleichbaren Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Normenkette:
BRAGO § 35 ; VV-RVG Nr. 3104 Nr. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);