OLG Düsseldorf - Beschluß vom 04.02.1999
10 W 11/99
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen:
JurBüro 1999, 414
MDR 1999, 1093

Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Beweisgebühr bei bedingter Anordnung der Beweisaufnahme

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 04.02.1999 - Aktenzeichen 10 W 11/99

DRsp Nr. 2004/6353

Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Beweisgebühr bei bedingter Anordnung der Beweisaufnahme

Regt das Gericht in einem Beschluss eine vergleichsweise Regelung des Rechtsstreites an und ordnet es für den Fall des Ausbleibens einer gütlichen Einigung eine Beweiserhebung an, so entsteht keine Beweisgebühr, wenn es ohne vorherige Beweisaufnahme zu dem Abschluss eines Vergleiches kommt. [Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen
JurBüro 1999, 414
MDR 1999, 1093