Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Beweisgebühr bei bedingter Anordnung der Beweisaufnahme
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 04.02.1999 - Aktenzeichen 10 W 11/99
DRsp Nr. 2004/6353
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Beweisgebühr bei bedingter Anordnung der Beweisaufnahme
Regt das Gericht in einem Beschluss eine vergleichsweise Regelung des Rechtsstreites an und ordnet es für den Fall des Ausbleibens einer gütlichen Einigung eine Beweiserhebung an, so entsteht keine Beweisgebühr, wenn es ohne vorherige Beweisaufnahme zu dem Abschluss eines Vergleiches kommt.[Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]