Die weitere Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Das Verfahren über die weitere Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Zur Begründung wird zunächst auf die zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss des Landgerichts Detmold vom 31.05.2011 Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen sowie durch die Stellungnahme des Leiters des Dezernats 10 der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm nicht erschüttert werden.
II.
Ergänzend ist Folgendes auszuführen:
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