KG - Beschluß vom 01.07.1999
19 WF 2978/99
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AGS 1999, 181
AnwBl 2000, 56
NJW-RR 2000, 886

Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Beweisgebühr in Familiensachen - Elterliche Sorge

KG, Beschluß vom 01.07.1999 - Aktenzeichen 19 WF 2978/99

DRsp Nr. 2004/6324

Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Beweisgebühr in Familiensachen - Elterliche Sorge

Dem Entstehen einer Beweisgebühr auch zur Folgesache elterliche Sorge steht nicht entgegen, dass es an einer förmlichen Anordnung fehlt und das Protokoll auch die Durchführung der Anhörung nicht eindeutig erweist. [Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen
AGS 1999, 181
AnwBl 2000, 56
NJW-RR 2000, 886