Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Beweisgebühr durch Verfahrensvorbereitung nach § 273 ZPO
OLG Bamberg, Beschluß vom 13.07.1999 - Aktenzeichen 3 W 68/99
DRsp Nr. 2004/6337
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Beweisgebühr durch Verfahrensvorbereitung nach § 273ZPO
1. Vorbereitende Verfügungen des Vorsitzenden gemäß § 273ZPO lösen für sich allein keine Beweisgebühr aus.2. Auch im Falle des Übersteigens des Rahmens dieser Vorschrift dadurch, dass ein Sachverständiger gebeten wird, sich auch zum Berufungsvorbringen - schriftlich - zu äußern, fällt keine Beweisgebühr an.[Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]