OLG Bamberg - Beschluß vom 13.07.1999
3 W 68/99
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen:
MDR 2000, 173

Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Beweisgebühr durch Verfahrensvorbereitung nach § 273 ZPO

OLG Bamberg, Beschluß vom 13.07.1999 - Aktenzeichen 3 W 68/99

DRsp Nr. 2004/6337

Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Beweisgebühr durch Verfahrensvorbereitung nach § 273 ZPO

1. Vorbereitende Verfügungen des Vorsitzenden gemäß § 273 ZPO lösen für sich allein keine Beweisgebühr aus. 2. Auch im Falle des Übersteigens des Rahmens dieser Vorschrift dadurch, dass ein Sachverständiger gebeten wird, sich auch zum Berufungsvorbringen - schriftlich - zu äußern, fällt keine Beweisgebühr an. [Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen
MDR 2000, 173