I.
Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten durch rechtskräftiges Urteil vom 25. Februar 2004 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in acht Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Zuvor hatten der Angeklagte und die Nebenkläger das Adhäsionsverfahren durch den Abschluss eines Vergleiches beendet, der vorsah, dass der Angeklagte den drei Nebenklägern insgesamt 10.200.-- Euro Schmerzensgeld zahlen sollte.
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