Der Beschluss des Landgerichts Marburg vom 16.8.2011 und der Beschluss des Amtsgerichts Marburg vom 24.6.2011 werden aufgehoben.
Die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung des Rechtsanwaltes RA1 wird auf 341,53 € festgesetzt.
Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag des Rechtsanwalts RA1 vom 22.2.2011 wird insoweit zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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