Rechtsanwalt H. wurde in dieser Strafsache vor dem Landgericht Dresden von diesem am 13. November 2006 dem Zeugen L. gemäß § 68 b StPO als Zeugenbeistand beigeordnet.
Er hat diesen in dem früher gegen den Zeugen selbst geführten Strafverfahren verteidigt. Die Vernehmung des Zeugen wurde an vier Hauptverhandlungstagen durchgeführt.
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