SchlHOLG - Beschluß vom 23.09.2002
9 W 82/02
Normen:
BRAGO § 19 ; RVG § 11 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen:
AGS 2003, 160
OLGReport-Schleswig 2002, 466

Rechtsanwaltsvergütung: Einwendungen im Festsetzungsverfahren gegen den Mandanten

SchlHOLG, Beschluß vom 23.09.2002 - Aktenzeichen 9 W 82/02

DRsp Nr. 2004/6470

Rechtsanwaltsvergütung: Einwendungen im Festsetzungsverfahren gegen den Mandanten

1. Rügt der Antragsgegner die Schlechterfüllung des Anwaltvertrages, so ist grundsätzlich von einem nicht gebührenrechtlichen Einwand auszugehen und die Festsetzung abzulehnen. 2. Der Einwand darf nur dann als für die Festsetzung unbeachtlich behandelt werden, wenn er "offensichtlich aus der Luft gegriffen" ist, die Haltlosigkeit des Einwandes mithin ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt.

Normenkette:

BRAGO § 19 ; RVG § 11 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;

Hinweise:

Anmerkungen: N. Schneider, AGS 2003, 160

Fundstellen
AGS 2003, 160
OLGReport-Schleswig 2002, 466