Rechtsanwaltsvergütung: Einwendungen im Festsetzungsverfahren gegen den Mandanten
SchlHOLG, Beschluß vom 23.09.2002 - Aktenzeichen 9 W 82/02
DRsp Nr. 2004/6470
Rechtsanwaltsvergütung: Einwendungen im Festsetzungsverfahren gegen den Mandanten
1. Rügt der Antragsgegner die Schlechterfüllung des Anwaltvertrages, so ist grundsätzlich von einem nicht gebührenrechtlichen Einwand auszugehen und die Festsetzung abzulehnen.2. Der Einwand darf nur dann als für die Festsetzung unbeachtlich behandelt werden, wenn er "offensichtlich aus der Luft gegriffen" ist, die Haltlosigkeit des Einwandes mithin ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt.