OLG Braunschweig - Beschluß vom 21.01.1999 2 W 230/98
Normen:
BRAGO § 27 ; VV-RVG Nr. 7000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 1999, 300
OLGReport-Braunschweig 1999, 146
Rechtsanwaltsvergütung: Darlegungslast bei Geltendmachung einer Dokumentenpauschale
OLG Braunschweig, Beschluß vom 21.01.1999 - Aktenzeichen 2 W 230/98
DRsp Nr. 2004/6345
Rechtsanwaltsvergütung: Darlegungslast bei Geltendmachung einer Dokumentenpauschale
Beantragt eine Partei die Festsetzung von Auslagen für Ablichtungen, deren Berechtigung vom Kostenschuldner bestritten und nicht nach Aktenlage offensichtlich ist, hat sie zur Begründung ihres Antrages anzugeben, auf welche Anlagen zu welchen Schriftsätzen sich ihr Antrag bezieht, und darzulegen, weshalb jeweils die Anlagen für ihre Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
Normenkette:
BRAGO § 27 ; VV-RVG Nr. 7000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);