Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei vorsorglicher Zeugenladung
SchlHOLG, Beschluß vom 11.01.2001 - Aktenzeichen 9 W 3/01
DRsp Nr. 2004/6469
Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei vorsorglicher Zeugenladung
Allein die vorsorgliche Ladung von Zeugen zum Verhandlungstermin und ihre Belehrung über ihre Wahrheitspflicht löst noch keine Beweisgebühr aus.[Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]