Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Verwertung einer Beiakte und Abschluss eines Vergleichs
OLG Hamburg, Beschluß vom 01.10.1999 - Aktenzeichen 8 W 282/99
DRsp Nr. 2004/6376
Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Verwertung einer Beiakte und Abschluss eines Vergleichs
Bei vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits kommt die Verwertung einer Beiakte als Beweis nicht in Betracht, so dass die Beweisgebühr nicht erwachsen kann.[Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]