Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei gerichtlicher Anhörung bzw. Befragung eines Zeugen
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 02.10.2000 - Aktenzeichen 11 E 431/00
DRsp Nr. 2004/6486
Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei gerichtlicher Anhörung bzw. Befragung eines Zeugen
Die gerichtliche Anhörung bzw. Befragung eines Zeugen zu rechtserheblichen Tatsachen ist grundsätzlich eine Beweisaufnahme i.S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 3BRAGO. Das Fehlen eines förmlichen Beweisbeschlusses oder das Fehlen einer besonderen Protokollierung der Angaben des Zeugen sind unschädlich.[Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]