Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im Sorgerechtsverfahren
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 05.02.2001 - Aktenzeichen 5 WF 5/01
DRsp Nr. 2004/6464
Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im Sorgerechtsverfahren
Eine Anhörung zum Sorgerecht nach § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO wird löst weder die Beweisgebühr aus noch erhöht sie deren Gegenstandswert.[Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]