OLG Zweibrücken - Beschluß vom 05.02.2001
5 WF 5/01
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Rpfleger 2001, 323

Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im Sorgerechtsverfahren

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 05.02.2001 - Aktenzeichen 5 WF 5/01

DRsp Nr. 2004/6464

Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im Sorgerechtsverfahren

Eine Anhörung zum Sorgerecht nach § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO wird löst weder die Beweisgebühr aus noch erhöht sie deren Gegenstandswert. [Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen
Rpfleger 2001, 323