OLG Saarbrücken - Beschluss vom 20.11.2007
1 Ws 221/07
Normen:
RVG -VV Nr. 4110;
Fundstellen:
NStZ-RR 2008, 96
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 16.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Js 1078/06

Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Pausen, Mittagspause

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.11.2007 - Aktenzeichen 1 Ws 221/07

DRsp Nr. 2008/20943

Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Pausen, Mittagspause

»Bei der Berechnung der für die Gewährung eines so genannten Längenzuschlags maßgeblichen Dauer der Teilnahme eines Pflichtverteidigers an der Hauptverhandlung (Nr. 4110 f., 4116 f., 4122 f. VV RVG) sind längere Sitzungspausen bzw. Unterbrechungen im Verlauf eines Hauptverhandlungstermins, zu denen auch Mittagspausen gehören, unabhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls von der im Sitzungsprotokoll vermerkten Gesamtdauer des Termins abzuziehen.«

Normenkette:

RVG -VV Nr. 4110;

Gründe:

I.