LG Dresden, vom 20.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 300 Js 15853/07
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Beginn der Hauptverhandlung
OLG Dresden, Beschluss vom 17.04.2008 - Aktenzeichen 1 Ws 74/08
DRsp Nr. 2008/20894
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Beginn der Hauptverhandlung
Bei Berechnung des sog. Längenzuschlags für den Pflichtverteidiger ist in Abweichung von § 243 Abs. 1StPO davon auszugehen, dass die Hauptverhandlung zu der in der Terminsladung vorgesehenen Terminsstunde begonnen hat, wenn der Verteidiger zu dieser Zeit erschienen war.