LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 20.02.2003 2-09 T 617/02
Normen:
BRAGO § 13 § 57 Abs. 1 ; RVG § 15 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ; VV-RVG Nr. 3309 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 2003, 304
Rechtsanwaltsvergütung bei Vollstreckung gegen eine Mehrzahl von Schuldnern
LG Frankfurt/Main, Beschluß vom 20.02.2003 - Aktenzeichen 2-09 T 617/02
DRsp Nr. 2004/6510
Rechtsanwaltsvergütung bei Vollstreckung gegen eine Mehrzahl von Schuldnern
Bei der Vollstreckung gegen eine Mehrzahl von Schuldnern liegen grundsätzlich mehrere Angelegenheiten vor, die jeweils eine 3/10-Gebühr nach § 57 Abs. 1BRAGO begründen.
Normenkette:
BRAGO § 13 § 57 Abs. 1 ; RVG § 15 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ; VV-RVG Nr. 3309 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);