AG Siegburg - Urteil vom 11.07.2003
8 C 167/03
Normen:
BRAGO § 13 ; RVG § 15 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen:
AGS 2003, 345
JurBüro 2003, 530
MDR 2003, 1143
NZV 2004, 150
VersR 2004, 396
ZfS 2003, 465

Rechtsanwaltsvergütung bei Geltendmachung und späterer Überprüfung von Schadensersatzansprüchen

AG Siegburg, Urteil vom 11.07.2003 - Aktenzeichen 8 C 167/03

DRsp Nr. 2004/6550

Rechtsanwaltsvergütung bei Geltendmachung und späterer Überprüfung von Schadensersatzansprüchen

Wird der Rechtsanwalt mit der Ermittlung und Geltendmachung des erstattungsfähigen Schadens im Anschluss an einen Unfall und später damit beauftragt, zu überprüfen, ob sich durch Zeitablauf und sonstige Änderungen der Verhältnisse Abweichungen bei der Berechnung des Unterhaltsschadens ergeben, so liegt darin nicht eine Fortsetzung seiner bisherigen Tätigkeit, sondern es handelt sich dabei um einen neuen Auftrag und damit gebührenrechtlich um eine andere Angelegenheit.

Normenkette:

BRAGO § 13 ; RVG § 15 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen
AGS 2003, 345
JurBüro 2003, 530
MDR 2003, 1143
NZV 2004, 150
VersR 2004, 396
ZfS 2003, 465