Rechtsanwaltsvergütung bei Geltendmachung und späterer Überprüfung von Schadensersatzansprüchen
AG Siegburg, Urteil vom 11.07.2003 - Aktenzeichen 8 C 167/03
DRsp Nr. 2004/6550
Rechtsanwaltsvergütung bei Geltendmachung und späterer Überprüfung von Schadensersatzansprüchen
Wird der Rechtsanwalt mit der Ermittlung und Geltendmachung des erstattungsfähigen Schadens im Anschluss an einen Unfall und später damit beauftragt, zu überprüfen, ob sich durch Zeitablauf und sonstige Änderungen der Verhältnisse Abweichungen bei der Berechnung des Unterhaltsschadens ergeben, so liegt darin nicht eine Fortsetzung seiner bisherigen Tätigkeit, sondern es handelt sich dabei um einen neuen Auftrag und damit gebührenrechtlich um eine andere Angelegenheit.