OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 25.03.1999
1 A 2973/97.PVL
Normen:
BRAGO § 61 ; VV-RVG Nr. 3500 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2000, 5

Rechtsanwaltsvergütung bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Rahmen eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 25.03.1999 - Aktenzeichen 1 A 2973/97.PVL

DRsp Nr. 2004/6487

Rechtsanwaltsvergütung bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Rahmen eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens

1. Bei dem Verfahren über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Rahmen eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens handelt es sich um ein Beschwerdeverfahren i.S. von § 61 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO. 2. Aufgrund dessen erhält der Rechtsanwalt lediglich 5/10 der in § 31 BRAGO bestimmten Gebühren.

Normenkette:

BRAGO § 61 ; VV-RVG Nr. 3500 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 2000, 5