Rechtsanwaltsvergütung: Begriff der Angelegenheit, Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren
Auch wenn das Revisionsgericht über die Revision des Angeklagten durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2StPO entscheidet und die gegen dasselbe Urteil gerichteten Revisionen des Nebenklägers und der Staatsanwaltschaft durch Urteil verwirft, handelt es sich gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit, in der dem Nebenklägervertreter für seine Tätigkeit im Revisionsverfahren nur einmal ein Gebührenanspruch zusteht.