OLG München - Beschluss vom 11.02.2008
4 Ws 8/08 (K)
Normen:
RVG -VV Nr. 4141;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2008, 282
Vorinstanzen:
LG Kempten, vom 24.10.2007

Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Rücknahme der Revision, Begründungserfordernis

OLG München, Beschluss vom 11.02.2008 - Aktenzeichen 4 Ws 8/08 (K)

DRsp Nr. 2008/20933

Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Rücknahme der Revision, Begründungserfordernis

»Im Revisionsverfahren entsteht die Gebühr nach VV 4141 durch die Rücknahme der Revision jedenfalls dann nicht, wenn das Rechtsmittel nicht zuvor begründet worden ist.«

Normenkette:

RVG -VV Nr. 4141;

Gründe:

I.

Rechtsanwalt ## hat als Pflichtverteidiger des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 30.8.2007 am 6.9.2007 Revision eingelegt. Nach Zustellung des angefochtenen Urteils am 25.9.2007 hat der Pflichtverteidiger das Rechtsmittel am 4.10.2007 zurückgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat die von ihr am 6.9.2007 eingelegte Revision am 12.10.2007 ebenfalls zurückgenommen.