LG Berlin - Beschluss vom 23.02.2006 - (534) 63/45 Js 576/04 KLs (16/05),
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme
KG, Beschluss vom 04.05.2006 - Aktenzeichen 4 Ws 57/06
DRsp Nr. 2007/9891
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme
Durch Rücknahme der Revision kann die Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV-RVG nur dann anfallen, wenn zum Zeitpunkt der Rücknahme des Rechtsmittels Anhaltspunkte dafür vorgelegen hatten, dass im Falle ihrer Aufrechterhaltung eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre.