I.
Der Beschwerdeführer ist dem Angeklagten am 8. August 2007 zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Am 21. November 2007 hat das Landgericht Hamburg, Große Strafkammer 16, den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Beschwerdeführer am 26. November 2007 unter gleichzeitiger Erhebung der allgemeinen Sachrüge mit den Anträgen auf Urteilsaufhebung und Zurückverweisung der Sache an eine andere Strafkammer Revision ein. Am 15. Januar 2008 wurde das Urteil zugestellt. Am 18. Januar 2008 erklärte der Beschwerdeführer schriftsätzlich gegenüber dem Landgericht, er nehme "mit ausdrücklicher Ermächtigung (s)eines Mandanten" die Revision zurück.
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